Kosten

Die Kosten für meine Leistungen

Privatversicherte  und Beihilfe


In der Regel übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Ausmaß hängt dabei vom jeweiligen Vertrag ab. Informieren Sie sich hierzu am besten direkt bei Ihrer Versicherung. Die Kosten richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Sollten Sie geplante Sitzungen nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, stelle ich ein Ausfallhonorar von € 60,-, da der Termin in der Kürze der Zeit nicht wieder neu besetzt werden kann. Dieses Ausfallhonorar wird von der Krankenkasse nicht erstattet.

Selbstzahler


Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen.

Da Ihr Krankenversicherer hierbei nichts von der Psychotherapie erfährt, kann sich dies möglicherweise günstig auf den geplanten Abschluss anderer Versicherungen auswirken. Die Kosten einer Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrem Steuerberater. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Sollten Sie geplante Sitzungen nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, stelle ich ein Ausfallhonorar von € 60,-, da der Termin in der Kürze der Zeit nicht wieder neu besetzt werden kann.

Gesetzlich Versicherte


Ich bin Teil der Kassenärztlichen Versorgung. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel übernehmen, ohne dass eine Zuzahlung nötig wird. Sie brauchen hierfür keine Überweisung., bringen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte zur ersten Sitzung mit. Wir werden dann gemeinsam im Rahmen eines ersten Gespräches (Psychotherapeutische Sprechstunde) überlegen, ob eine Psychotherapie für Sie geeignet ist oder ob es möglicherweise andere geeignete Maßnahmen für Ihr Anliegen gibt.
Sollten Sie geplante Sitzungen nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, stelle ich ein Ausfallhonorar von € 60,-, da der Termin in der Kürze der Zeit nicht wieder neu besetzt werden kann. Dieses Ausfallhonorar wird von der Krankenkasse nicht erstattet.